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Staat

Staatsform, Verfassung und Gewaltenteilung

Parlament (2013) © OER Africa (CC BY 2.0)Parlament (2013) © OER Africa (CC BY 2.0)Nach der am 27.03.1993 in Kraft getretenen Verfassung, ist Lesotho eine parlamentarische Monarchie mit Zweikammerparlament, mit Gewaltenteilung, parlamentarischem Mehrparteiensystem und garantierten Grundrechten. In der Verfassung heißt es im Absatz 1 und Artikel 1: „Lesotho shall be a sovereign democratic kingdom”. Des Weiteren werden im Absatz 1 und Artikel 3 Sesotho und Englisch als offizielle Sprachen festgelegt. Das Mindestwahlalter beträgt 18 Jahre.

Der König ist konstitutioneller Monarch und Staatsoberhaupt. Im Kapitel V der Verfassung werden seine Rechte und Pflichten sowie seine Legitimierung geregelt. Im Wesentlichen hat der König nur repräsentative Funktionen. Seine Nachfolge wird von den ‘College of Chiefs’  (22 Stammesführer bzw. Principal Chiefs) bestimmt. Weitere Aufgaben der ‘College of Chiefs’ werden im Kapitel V sowie im Kapitel VIII Abschnitt 104 der Verfassung festgehalten. Neben den ‘Principal Chiefs’ gibt es die ‘Ward Chiefs’ und auf der Dorfebene die ‘Headmen’ bzw. in einigen Fällen die ‘Headwomen’. Sie berufen bei Bedarf eine Dorfversammlung (pitso) ein und können bei geringen Vergehen und Streitigkeiten als Richter auftreten. 
Der ‘Council of State’ berät den König in all seinen Aufgaben und Funktionen. Seine dreizehn Mitglieder sind der Premierminister, der Sprecher der Nationalversammlung, zwei Richter des ‘Court of Appeal’ oder ‘High Court’ auf Vorschlag des Obersten Richters (Chief Justice), der Generalstaatsanwalt (Attorney General), der Oberkommandierende der Streitkräfte (Commander of the Armed Forces), der Polizeichef (Commissioner of Police), ein ‘Principle Chief’ (benannt durch das ‘College of Chiefs’), zwei Mitglieder der Nationalversammlung (benannt vom Oppositionssprecher) und drei Experten (benannt durch den König auf Rat des Premierministers) (Verfassung Kapitel VIII Abschnitt 95).

Das Parlament setzt sich aus dem Unterhaus (Nationalversammlung) und dem Oberhaus (Senat) zusammen. Die Zusammensetzung und Aufgaben des Parlaments werden im Kapitel VI der Verfassung geregelt. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.

Das Unterhaus (National Assembly) hat 120 Abgeordnete, die für fünf Jahre gewählt werden und von denen 80 nach dem Mehrheitswahlrecht und 40 nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden. Früher gab es nur 80 Abgeordnete, aber nach den Unruhen 1998 einigte man sich 2001 darauf, künftig die Zahl der Mitglieder auf 120 zu erhöhen. 

Das Oberhaus (Senat) hat 33 Mitglieder. Zusätzlich zu den 22 ‘Principal Chiefs’ (Stammesführer) ernennt der König noch 11 weitere Persönlichkeiten. Zwar sind ihre Machtbefugnisse im Vergleich zu früher stark eingeschränkt, jedoch ist ihr Einfluss immer noch groß. Nach der Verfassung ist ihre Hauptaufgabe die Revision und Überprüfung von Gesetzesvorlagen der Nationalversammlung. Ebenfalls kann das Oberhaus Gesetze entwerfen.

Die exekutive Gewalt übt der Premierminister mit seinem Kabinett aus. Insgesamt verfügt das Kabinett über 35 Mitglieder. 

Derzeit verfügt Lesotho über 25 Ministerien*.

Wie viele afrikanische Staaten verfügt auch Lesotho über ein duales Rechtssystem, bestehend aus dem traditionellen Gewohnheitsrecht (customary law) und modernen Gesetzen. Das traditionelle Recht wurde mündlich überliefert und schließlich 1903 verschriftlicht (Laws of Lerotholi). 
Das moderne Rechtssystem basiert auf angloamerikanischen, niederländischen und römischen Rechtsvorstellungen. Die Unabhängigkeit der Justiz ist in der Verfassung garantiert. Die oberste Instanz ist das Berufungsgericht (Court of Appeal), gefolgt vom obersten Gerichtshof (High Court) und den insgesamt 10 ‘Magistrate Courts’. 

Auch wenn die Verfassung die Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit formal garantiert, gibt es Anlass zur Kritik. So stuft 2016 die Bertelsmann Stiftung auf einer Ranking Skala von 1 - 10 die Rechtsstaatlichkeit mit einem Wert von 5,5 ein. Damit liegt Lesotho von 120 Ländern auf Platz 58. So ist es beispielsweise für die Unabhängigkeit der Justiz nicht förderlich, wenn der oberste Richter des Berufungsgerichtes (President of the Court of Appeal) und des Gerichtshofes (Chief Justice) auf Rat des Premierministers vom König ernannt werden. Ebenfalls kritisch wird die Gewaltenteilung gesehen, da beispielsweise Mitglieder der Exekutive häufig zugleich Mitglieder des Parlaments sind.

Freedom House stuft Lesotho bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit auf einer Punkteskala von 1- 16 auf 11 ein. In einer ausführlichen Studie von Freedom House wird die Unabhängigkeit der Justiz kritisch untersucht. Eine ebenso umfangreiche Analyse bietet AfriMAP und OSISA zum Thema Rechtswesen und Rechtsstaatlichkeit in Lesotho.     

* Anmerkung zur Internetpräsenz: Die staatliche Internetpräsenz lässt leider zu wünschen übrig. Viele Ministerien oder andere staatliche Organe verfügen über keine Webseite. Darüber hinaus funktionieren immer mal wieder einige Webseiten nicht oder werden gelöscht oder verschoben.

Regionale staatliche Gliederung

Quelle: Wikimedia Commons, Urheber: TUBS (CC BY-SA 3.0)Quelle: Wikimedia Commons, Urheber: TUBS (CC BY-SA 3.0)Das Kommunalverwaltungsgesetz (Local Government Act 1997, geändert 2004, 2010 und 2011 ) wurde 1997 und das Kommunalwahlengesetz (Local Government Elections Act 1998, geändert 2004) 1998 im Parlament verabschiedet. Für die Dezentralisierung wurde 2014 eine Strategie im Kabinett beschlossen. Das ‘Ministry of Local Government, Chieftainship and Parliamentary Affairs’ ist für die Umsetzung verantwortlich. Seit den Dezentralisierungsbemühungen fanden zahlreiche Reformen und Veränderungsprozesse statt, so wurde beispielsweise die Anzahl der Gemeinderäte (Community Councils) von ursprünglich 128 auf 64 reduziert.

Die ersten Kommunalwahlen fanden 2005 statt.

Die politische Gliederung besteht aus vier Ebenen: 10 ‘District Councils’ (vglb. Landräte), 1 ‘Municipal Council’ (vglb. Stadtrat),  11 ‘Urban Councils’ (vglb. Kreisräte) und 64 ‘Community Councils’ (vglb. Gemeinderäte).

District Councils (siehe Tabelle): Mitglieder des Rates (district councillors) werden von den ‘Community Councils’ und den ‘Urban Councils’ der jeweiligen Distrikte gewählt. Insgesamt gibt es in Lesotho derzeit 194 ‘district councillors’. Der Rat wird von einer ‘Chairperson’ (vglb. Sprecher) geführt. Beschlüsse werden vom ‘District Council Secretary’ (DHS, vglb. Landrat) umgesetzt. Der DHS leitet das ‘Council Secretariat’ (vglb. Landratsamt) und steht über dem ‘Chief Executive Officer’ im Distrikt.

Municipal Council: Nur Maseru hat den ‘Municipal’ Status. Der Rat repräsentiert die ‘Wards’ (vglb. Stadtteile) von Maseru.

Urban Councils: Darunter fallen Botha-Bothe, Leribe (Hlotse), Berea, Mafeteng, Mohale’s Hoek, Quthing, Qacha’s Nek, Thaba-Tseka, Mokhotlong, Maputsoe und Semonkong. Insgesamt gibt es in Lesotho 164 ‘urban councillors’.

Community Councils: Wie bei dem ‘Municipal Council’ und den ‘Urban Councils’ werden die ‘Community Councils’ vom Volk bei den Kommunalwahlen gewählt. Jeder Rat besteht aus 9 bis 15 Mitglieder. Insgesamt gibt es in Lesotho 1.256 ‘community councillors’ (Mitglieder der Gemeinderäte).

In allen Räten sind ebenfalls sogenannte ‘Chiefs’ vertreten, jedoch maximal zwei je Rat. Die ‘Chiefs’ sind traditionelle Führer und werden von anderen Chiefs in ihrer Region in die Räte gewählt. Im Rahmen des Kommunalverwaltungsgesetz von 1997 sowie dem ‘Chieftaincy Act von 1968’ wird ihnen ebenfalls eine politische Rolle zugesprochen.

Die GIZ arbeitet seit geraumer Zeit in Lesotho zur Unterstützung der Dezentralisierung.

Bevölkerung und Fläche der Distrikte

Distrikt

Anzahl der Gemeinderäte

(Community Councils)

Hauptstadt Fläche (km²)

Bevölkerung

(Volkszählung 2006)

Berea 8 Teyateyaneng 2.222 256.496
Butha-Buthe 4 Butha-Buthe 1.767 109.529
Leribe 11 Hlotse 2.828 298.352
Mafeteng 7 Mafeteng 2.119 193.682
Maseru 10 Maseru 4.279 429.823
Mohale’s Hoek 7 Mohale’s Hoek 3.530 174.924
Mokhotlong 4 Mokhotlong 4.075 96.340
Qacha’s Nek 3 Qacha’s Nek 2.349 71.876
Quthing 5 Quthing 2.916 120.502
 Thaba-Tseka  5  Thaba-Tseka  4.270  129.137

Militär und Sicherheitspolitik

Verteidigungsausgaben (% des BIP): 2,1 (2013, Weltbank)
Bewaffnetes Personal, gesamt: 2.000 (2012, Weltbank)
(Sekundärquelle Factfish)  

 

Rückblick: Nach der Unabhängigkeit Lesothos 1966 gab es an Sicherheitskräften nur die Lesotho Mounted Police, dazu zählte auch die paramilitärische Police Mobile Unit (PMU). In den folgenden Jahren war die PMU in viele innenpolitische Auseinandersetzungen verwickelt. Sie war 1974 selbst an der Ermordung von Oppositionspolitikern beteiligt. 1980 wurde sie von der Polizei abgetrennt und 1986 in Royal Lesotho Defence Force (RLDF) umbenannt, 1993 wurde dann das Wort ‘Royal’ gestrichen. Erneut gab es Turbulenzen und Meutereien im Zusammenhang mit dem blutigen Putsch des Jahres 1994. Als 1999 die letzten Interventionstruppen das Land verließen, blieben 300 Soldaten der Southern African Development Community (SADC) im Land, um die LDF neu zu strukturieren.

Heute stehen die Defence Forces treu zur Verfassung und werden politisch durch das Ministry of Defence and National Security gesteuert. Der vorherige Premierminister (Thabane) war zugleich Verteidigungsminister. Seit 2001 wird die LDF von indischen Militärs beraten und fortgebildet. Es gibt keine Wehrpflicht.

Gegenwärtig untersteht die Polizei (Lesotho Mounted Police Service, LMPS) dem Ministry of Police and Public Safety.

Die Ausstattung der Polizei und des Militärs ist rudimentär. So verfügen sie nur über wenige Transportflugzeuge und Hubschrauber (unbewaffnet).

 

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